Arbeitsrecht
Betriebshilfe - wenn Sie es nicht mehr alleine schaffen

Als Betrieb mit wenigen oder keinen Mitarbeitern stellen unvorhersehbare Ereignisse eine enorme Herausforderung dar. Sollten Sie als Unternehmerin/Unternehmer durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig werden oder Sie befinden sich im Mutterschutz, kann die Existenz Ihres Unternehmens plötzlich gefährdet sein. Damit es in solchen Notfällen nicht zur Gefährdung oder sogar Schließung Ihres Betriebes kommt, wurde von der Wirtschaftskammer Vorarlberg und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Betriebshilfe ins Leben gerufen.

Wie funktioniert Betriebshilfe?

Sie haben die Möglichkeit, im Betrieb befristet eine Arbeitskraft einzustellen, die während Ihrer Arbeitsunfähigkeit in Ihrem Unternehmen vorübergehend einspringt. Sie können diese geeignete Fachkraft selbst vorschlagen und nach Zusage der WKV/SVA selbst im Unternehmen als Mitarbeiter anmelden.

Wer kann Betriebshilfe beanspruchen?

-      Vorarlberger Unternehmer/innen, die bei der SVA pflichtversichert sind, bei einer mehr als 14 Tage dauernden Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Das Jahresgesamteinkommen bei Unfall und Krankheit  darf max. Euro 19.338,12 jährlich nicht überschreiten (Grenze 2014).

-      Vorarlberger Unternehmerinnen, die bei der SVA pflichtversichert sind, im Falle der Mutterschaft. Für die Mutterschaft gibt es keine Einkommensgrenzen.

Was muss ich tun, um Betriebshilfe zu bekommen?

Sie informieren sich bei der Wirtschaftskammer bei Frau Andrea Monschein und wählen eine geeignete Fachkraft Ihres Vertrauens und melden diese im eigenen Unternehmen an.

Details und Kontaktdaten finden Sie auf diesem Betriebshilfeinformationsblatt.

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